AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge, die Sie mit uns, der Verkehrstechnik365 GbR (nachfolgend "wir", "uns" oder "Verkehrstechnik365"), über unseren Onlineshop unter www.verkehrstechnik365.de, oder anderweitig entsprechend § 7 dieser AGB schließen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Sie werden Bestandteil sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Verträge mit unseren Kunden (nachfolgend "Kunde", "Sie" genannt), auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf unsere AGB Bezug genommen wird, sofern es sich um gleichartige Verträge handelt. 

(3) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Ein Schweigen auf derartige Bedingungen gilt nicht als Zustimmung, auch nicht bei wiederholten Lieferungen. 

(4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. 

 

§ 2 Definitionen

(1) Verbraucher – Eine Person, bei der der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer – Jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Änderungsfunktionen – Durch den Onlineshop angebotene Funktionalitäten zur Bearbeitung einer Bestellung, z.B. "Zurück", "Ändern", "Warenkorb bearbeiten".

(4) Sofortzahl-System – Bezahlmechanismus, bei dem die Bezahlung einer Bestellung unmittelbar über einen Drittdienstleister erfolgt (z.(B. PayPal, PayPal Express, Amazon Pay, Sofortüberweisung). 

(5) Überleistung – Leistung oder Zugabe an Produkten, welche über das vertraglich vereinbarte Minimum hinausgeht.

(6) Objektive Eignung – Der Zweck, den eine Ware bzw. Sache nach der objektiven Verkehrsanschauung zu erfüllen hat, z.B. bei einem Verkehrsschild die Erkennbarkeit / Verwendbarkeit des Zeichens nach der jeweiligen Anlage zur Straßenverkehrsordnung. 

(7) Subjektive Eignung – Der persönliche Zweck, welchen der Kunde mit dem Einkauf verfolgt, z.B. das Absichern einer bestimmten Baustelle oder Gefahrenstelle. 

(8) Wesentliche Vertragspflichten (auch "Kardinalpflichten") – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(9) Vorbehaltsware – Ware, hinsichtlich derer ein Eigentumsvorbehalt besteht.

 

§ 3 Vertragsschluss nur mit Unternehmern

(1) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung unseres Onlineshops ausgeschlossen.

(2) Durch Ihre Bestellung sichern Sie zu, dass Sie als Unternehmer handeln. Wir weisen darauf hin, dass die Unternehmereigenschaft für uns eine zwingende Bedingung für den Vertragsschluss ist. Wir behalten uns für den Fall einer Täuschung über die Unternehmereigenschaft vor, weitergehende Ansprüche, zum Beispiel Schadensersatz, zu prüfen und geltend zu machen.  

(3) Wir behalten uns vor, vor Vertragsschluss geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft (z.(B. durch Angabe der USt-ID oder Vorlage einer Gewerbeanmeldung) zu verlangen. Wir sind aber nicht verpflichtet, die Unternehmereigenschaft zu überprüfen, und dürfen insofern auf die vertragliche Zusicherung unseres Kunden vertrauen.

 

§ 4 Lieferbeschränkungen

Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: 

(1) Wir liefern nur an Kunden, die ihren Sitz (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland 

(2) Wir liefern nicht an Kunden, hinsichtlich derer ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde. 

 

§ 5 Produktdarstellung und individuelle Gestaltung

(1) Die Darstellung unserer Produkte im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Produktübersicht (invitatio ad offerendum). Das Zustandekommen eines Vertrages richtet sich nach Maßgabe der §6 und § 7 dieser AGB

(2) Technische Angaben und Produktbeschreibungen wie Maße, Gewichte, Tragfähigkeiten oder Abbildungen verstehen sich als branchenübliche Näherungswerte. Sie dienen der Beschreibung und stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Entscheidend für die Frage, ob ein Mangel vorliegt, ist die objektive Eignung. Übliche Abweichungen, technische Änderungen oder Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, sofern sie die vereinbarte Funktion und Verwendbarkeit der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen. 

(3) Ausschluss der Subjektiven Eignung. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob er die gekaufte Ware für seine Zwecke verwenden kann. Derartige Umstände werden nicht Vertragsbestandteil, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dies gilt auch dann, wenn wir im Vorfeld zum Kauf beratende Aussagen getroffen haben (z.B. zur Anzahl benötigter Verkehrszeichen etc.). Derartige Aussagen sind immer eine unverbindliche Einschätzung und werden nur dann verbindlich, wenn dies mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt oder eine derartige Leistung gesondert berechnet wird. 

(4) Bei individuell gestalteten Produkten (z. B. beschriftete oder bedruckte Schilder) ist der Kunde verpflichtet, uns alle hierfür erforderlichen Inhalte, Texte, Grafiken oder Dateien rechtzeitig in geeigneter Form (z. B. per E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Unsere Vorgaben zu Dateiformaten und technischen Anforderungen sind zu beachten. 

(5) Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Namensrechte) und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Er stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung entstehen. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen rechtlichen Verteidigung.

(6) Wir nehmen keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung der vom Kunden übermittelten Daten vor und übernehmen keine Verantwortung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. 

(7) Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde eine Korrekturvorlage zur Freigabe. Die Herstellung erfolgt ausschließlich nach Freigabe in Textform (z.(B. per E-Mail). Der Kunde ist verpflichtet, die Vorlage sorgfältig auf Fehler oder Abweichungen zu prüfen. Für nicht beanstandete Fehler übernehmen wir keine Haftung.

(8) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung anderer Hersteller oder Dritter stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar. 

 

§ 6 Bestellvorgang und Vertragsschluss im Online-Shop

(1) Der Kunde kann Produkte über den Button „In den Warenkorb“ in einen virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. 

(2) Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Übersicht seiner Bestelldaten und hat die Möglichkeit, sämtliche Angaben über die vorgesehenen Änderungsfunktionen zu überprüfen und zu korrigieren. Der Bestellvorgang kann jederzeit durch Schließen des Browserfensters abgebrochen werden. 

(3) Sofern der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses ein Sofortzahl-System wählt, wird er entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Onlineshop zurückgeleitet oder auf die Internetseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung, nimmt der Kunde dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe seiner Zahlungsdaten vor. Abschließend werden ihm – auf der Internetseite des Zahlungsdienstleisters oder nach Rückkehr in unseren Shop – nochmals alle Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

(4) Mit dem Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Unsere AGB können jederzeit auf unserer Website abgerufen und dort von Ihnen kopiert werden. Für Ihre Archivierung schicken wir Ihnen die AGB in der Bestellbestätigung nochmals zu. Sie können auch jederzeit eine PDF Version unserer AGB anfordern.

(5) Der Eingang der Bestellung wird automatisch per E-Mail bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der Information über den Eingang. Auch der Zahlungsvorgang über das Sofortzahlsystem stellt keine Annahme des Angebots dar.

(6) Im Anschluss an den Eingang des Angebotes (die Bestellung) prüfen wir die Lieferfähigkeit der Produkte. In den meisten Fällen können wir diese Überprüfung in vier Werktagen abschließen. Da wir hier mitunter von unseren Lieferanten abhängig sind, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass diese Prüfung bis zu sechs Werktage in Anspruch nimmt. Während dieser Zeit gilt das Angebot des Kunden weiter. Erst, wenn innerhalb dieser Zeit keine Rückmeldung unsererseits erfolgt, gibt das Angebot als nicht rechtzeitig angenommen. Eine später eintreffende Auftragsbestätigung unsererseits ist dann als neues Angebot, jedoch zu denselben Konditionen und insbesondere unter Einbeziehung dieser AGB, zu verstehen. 

(7) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung in Textform annehmen oder die Ware an den Kunden versenden und ihn über diesen Versand informieren. Typischerweise besteht diese Annahme darin, dass wir den Kunden per E-Mail darüber informieren, dass die Herstellung beim Lieferanten bzw. Bearbeitung und Versand begonnen haben. Es kann aber auch vorkommen, dass wir direkt eine Mitteilung, dass die Ware versandfertig ist, oder sogar eine Versandbestätigung versenden.

(8) Im Fall, dass die Leistung nicht wie in der Bestellung angegeben, aber mit Modifizierungen möglich ist (z.B. bei deutlicher zeitlicher Verzögerung), teilen wir dem Kunden diesen Umstand mit. Eine solche Mitteilung gilt dann als Ablehnung des Angebotes des Kunden und neues Angebot unter den neuen Konditionen. Die grundlegenden Inhalte, insbesondere die Einbeziehung dieser AGB, gelten als wiederholt und werden Bestandteil des Angebotes. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von zehn Werktagen annehmen. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet. 

(9) Nimmt der Kunde ein modifiziertes oder zu spät eintreffendes Gegenangebot nicht an, erstatten wir geleistete Zahlungen zurück.  

(10) Die Parteien sind sich einig, dass die Lieferung "just in time", also direkt nach Herstellung, für den Kunden zu besseren Konditionen führt. Die Möglichkeit der Überprüfung, ob die Produkte innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens und in angemessener Qualität lieferbar sind, ist bei dieser Art der Geschäftsführung im Sinne des Kunden. Daher akzeptiert der Kunde, dass die oben beschriebene Prüfzeit eingeräumt werden muss und dass eine Ablehnung des Auftrages nicht schuldhaft erfolgt. Ansprüche aus vorvertraglichem Verschulden können aus einer Vertragsablehnung nicht hergeleitet werden. Sämtliche Aussagen, die vor der endgültigen Vertragsannahme zur Lieferbarkeit getroffen werden, sind vorläufige Einschätzungen und erfolgen ohne Rechtsbindungswillen.

(11)  Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestelldaten nach Abgabe der Bestellung per E-Mail zu. Sofern der Kunde über ein Kundenkonto verfügt, kann er seine vergangenen Bestellungen jederzeit über die Funktion „Mein Konto“ einsehen. 

 

§ 7 Bestellvorgang und Vertragsabschluss außerhalb des Online-Shop

(1) Bestellungen können grundsätzlich auch außerhalb des Onlineshops erfolgen, insbesondere telefonisch und per E-Mail. Telefonische oder mündliche Absprachen gelten jedoch nur als Voranfrage oder Vorbereitung einer Bestellung. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde uns das Angebot mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt, und wir dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung annehmen oder die Ware ausliefern. Die §§ 6 Abs. (3),(6) bis (11) dieser AGB gelten entsprechend.

(2) Auf Anfrage erstellen wir dem Kunden individuelle Angebote in Textform. Sofern nicht anders angegeben, sind diese Angebote für zehn Werktage verbindlich. Die Annahme durch den Kunden muss mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.

 

§ 8 Vertragssprache und Kommunikation

(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Andere Sprachfassungen dienen nur der besseren Verständlichkeit und haben keine rechtliche Wirkung.

(2) Die Kommunikation im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und der Empfang unserer Nachrichten technisch nicht behindert wird (z.(B. durch Spam-Filter). Gegebenenfalls werden Liefertermine mittels Spedition auch telefonisch vereinbart. Insofern ist der Kunde gehalten, auch angegebene Telefonnummern aktuell zu halten und zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar zu sein.

 

§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

(1) Die Preise gelten für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder im Angebot aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang.  

(2) Mehr- oder Sonderleistungen sowie nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet.

(3) Sofern eine Überleistung erfolgt, die nicht gesondert abgerechnet wird, stellt dies eine einmalige und freiwillige Sonderbehandlung des Kunden dar und führt nicht dazu, dass ein Anspruch entsteht, auch in der Zukunft eine solche oder ähnliche Überleistung zu erhalten. Dies gilt selbst dann, wenn eine Überleistung mehrfach erfolgt.

(4) Alle auf unserer Website oder in unseren Angeboten genannten Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(5) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden gesondert ausgewiesen, sofern nicht ausdrücklich eine versandkostenfreie Lieferung vereinbart wurde.

(6) Sie haben die unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. 

(7) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

(8) Der Kunde kommt zehn Werktage nach der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto. 

(9) Bei Zahlungsverzug sind ausstehende Beträge ab dem Tag des Zahlungsverzugs mit Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. 

(10) Der Kunde ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen uns oder zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur in den folgenden Fällen berechtigt: 

  1. Wenn seine Gegenansprüche unbestritten, oder 
  2. rechtskräftig festgestellt sind, oder 
  3. auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, unter dem die jeweilige Lieferung oder Leistung erfolgt ist

 

§ 10 Stornierung

Da der Kunde als Unternehmer tätig wird, steht ihm kein Widerrufsrecht zu. Es gibt ebenfalls kein Recht zu Stornierungen. Der Kunde kann jedoch anfragen, ob eine Stornierung auf Kulanz möglich ist. Wird eine solche gewährt, entsteht daraus kein Rechtsanspruch für zukünftige Bestellungen. Eine Stornierung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Spezial- oder Individualanfertigungen bestellt werden oder bereits mit der Verarbeitung begonnen wurde.

 

§ 11 Lieferbedingungen, Versand, Gefahrübergang und Abnahme

(1) Die Verpackung und der Versand der Ware erfolgt abhängig von Art und Umfang der Bestellung per Spedition oder per Postversand. Sofern nicht etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, liegt das Wahlrecht für die konkrete Versandart bei uns, wobei wir uns an branchenüblichen Standards orientieren. Eine besondere Verpackung oder ein abweichender Versandweg bedürfen der vorherigen Abstimmung und müssen durch die Parteien in Textform (z.B. E-Mail) festgehalten werden.

(2) Wir geben in der Auftragsbestätigung eine ungefähre Schätzung der Liefertermine an.

  1. Lieferzeiten und Liefertermine verstehen sich grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte. Sie dienen der Orientierung und basieren auf dem voraussichtlichen Versandzeitpunkt.  
  2. Derartige unverbindliche Angaben werden nicht Vertragsinhalt. Es ist also für das Auslösen des Verzuges eine Fristsetzung und Mahnung entsprechend § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches notwendig. Die Mindestfrist beträgt für eine solche Fristsetzung vier Werktage. 
  3. Die Lieferzeit für Druckschilder beträgt ausnahmslos mindestens vierzehn Tage. Et was anderes gilt nur dann, wenn mindestens in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Sofern bei einem Auftrag eine schnellere Lieferung erfolgt, folgt daraus keine Verpflichtung für künftige Aufträge. 

(3) Eine feste Lieferfrist oder ein garantierter Liefertermin gilt nur, wenn dies ausdrücklich und mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) vereinbart wurde.

(4) Sofern eine Versendung der Ware vereinbart wurde, beziehen sich alle angegebenen Lieferfristen auf den Zeitpunkt der Übergabe an das Versandunternehmen – nicht auf das Eintreffen der Ware beim Kunden. Für Verzögerungen im Transport, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, übernehmen wir keine Haftung.

(5) Unabhängig von der Zahlungsart beginnt die Lieferfrist erst, sobald der vollständige Kaufpreis sowie die Versandkosten bei uns eingegangen sind. 

(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nicht in allen Fällen eine eigene E-Mail mit einer Versandbestätigung verschickt wird. Es ist, insbesondere bei einer Lieferung mittels Spedition, auch möglich, dass die Lieferung auf einem anderen Weg koordiniert wird, zum Beispiel telefonisch oder via SMS/Kurznachrichtendienst.

(7) Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zum entsprechend § 11 Abs. (6) kommunizierten Zeitpunkt bereit ist die Waren entgegenzunehmen. Dabei hat der Kunde gegebenenfalls notwendige Gerätschaften (z.B. Gabelstapler für die Entladung) und Flächen bereitzustellen, und für die Erreichbarkeit zu sorgen (z.B. hinsichtlich freier Parkflächen). 

(8) Sollten Kundenpflichten, wie z.B. die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Freigaben oder Zahlungen, nicht eingehalten werden, verlängern sich die vereinbarten Liefer- oder Leistungstermine automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Weitere Rechte, insbesondere aus Zahlungsverzug, bleiben unberührt.

(9) Teillieferungen sind zulässig und können von uns separat in Rechnung gestellt werden, sofern sie für den Kunden im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks sinnvoll nutzbar sind und die Lieferung der restlichen Ware gewährleistet ist. Dabei entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten, es sei denn, die Teillieferung erfolgt auf ausdrücklichen Kundenwunsch.

(10) Die Lieferung erfolgt ab Werk. Das bedeutet, dass unsere Lieferverpflichtung erfüllt ist, und die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware auf den Kunden übergeht, sobald die Ware an ein Versandunternehmen (z.(B. Spedition oder Paketdienst) übergeben wurde. Ab diesem Zeitpunkt geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf den Kunden über – unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn der Versand durch uns organisiert wurde.

(11)  Annahmeverzug

  1. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr bereits mit dem Datum der Versandbereitschaft auf den Kunden über, sofern wir ihn darüber informiert haben. 
  2. Verzögert sich die Annahme aus Gründen, die beim Kunden liegen, hat der Kunde neben dem Gefahrübergang die zusätzlichen Kosten zu tragen, welche hierdurch  entstehen, wie etwa die Verzögerung, Lagerkosten und eventuell notwendige erneute Anlieferungsversuche. 

(12) Sofern es nach Gefahrübergang entsprechend des § 11 Abs. (10) und (11) dieser AGB zu Problemen bei der Lieferung kommt, richten sich die Ansprüche des Kunden gegen das jeweilige Transportunternehmen. Wir werden in diesen Fällen auf Aufforderung die uns zustehenden Rechte gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen an den Kunden abtreten.

(13) Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist (z.B. bei individuell gefertigten Produkten), gilt die Lieferung als abgenommen, wenn: 

  • die Lieferung abgeschlossen ist,
  • wir den Kunden auf die Abnahmefiktion hingewiesen und zur Abnahme aufgefordert haben,
  • seit der Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung begonnen hat (dann sechs Werktage), und
  • der Kunde die Abnahme nicht aus einem berechtigten Grund verweigert hat, insbesondere nicht wegen eines Mangels, der die Nutzung wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich macht. 

 

§ 12 Force Majeure

(1) Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. Hierzu zählen insbesondere:

  • Betriebsstörungen,  
  • behördliche Maßnahmen,  
  • Streiks,  
  • rechtmäßige Aussperrungen,  
  • Energie- oder Rohstoffmangel,  
  • Transportverzögerungen (sofern Transport geschuldet),  
  • Pandemien,  
  • Naturkatastrophen,  
  • terroristische Anschläge,  
  • Piraterie,  
  • militärische Auseinandersetzungen und Maßnahmen (z.B. Grenzschließungen), 
  • staatliche Sanktionen (inklusive "Wirtschaftskriegen"), sowie
  • ähnlich gelagerte Ereignisse.

(2) Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und die Störung nicht nur vorübergehender Natur ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei nur vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. 

(3) Ist dem Kunden infolge einer erheblichen oder nicht nur vorübergehenden Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung objektiv unzumutbar, kann er nach Nachfristsetzung (mindestens in Textform) durch ausdrückliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat.  

(4) Hat der Kunde einen Auftrag verbindlich erteilt und entstehen uns im Zuge der Auftragsabwicklung bereits Kosten – z.(B. durch die Beauftragung von Lieferanten, Produktionspartnern oder durch Materialbeschaffung – so ist der Kunde verpflichtet, diese Kosten auch im Falle eines Rücktritts oder einer Stornierung zu übernehmen. Dies gilt nicht, wenn der Rücktritt auf einem Verschulden unsererseits beruht oder eine gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit besteht. Im Gegenzug treten wir Ansprüche, die uns gegen Dritte (z.B. Lieferanten oder Transportunternehmen) zustehen, in Höhe der durch den Kunden zu übernehmenden Kosten an diesen ab.

 

§ 13 Mängel

(1) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, und dies nicht ausdrücklich Teil unseres geschuldeten Leistungsumfangs ist, geschieht dies unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Kunde ist gehalten, eigenständige Beratung in Anspruch zu nehmen und derartige unverbindliche Angaben kritisch zu prüfen.

(2) Es handelt sich um einen Handelskauf, sodass die Vorschrift des § 377 HGB Anwendung findet. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel sowie solche, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar gewesen wären, sind uns innerhalb von drei Werktagen ab Ablieferung in Textform anzuzeigen. Andere Mängel sind innerhalb von drei Werktagen ab deren Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.

(3) Rücksendung der Ware:

  1. Wenn uns gegenüber ein Mangel geltend gemacht wird, werden wir uns mit dem 
    Kunden in Verbindung setzen, um den Umgang mit der bemängelten Ware abzu
    stimmen.
  2. Ein Rückversand soll nur nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen. Es gilt dann 
    das folgende: 

a. Auf Verlangen ist die beanstandete Ware frachtfrei an eine von uns benannte Adresse zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge übernehmen wir die Kosten des günstigsten Rückversands. Mehrkosten, etwa durch einen vom Kunden gewählten abweichenden Versandweg, werden nicht erstattet. Wir weisen darauf hin, dass ohne explizite Aufforderung keine Rücksendung an unsere Büroadresse erfolgen darf, da hier keine Lagerkapazitäten bestehen.

b. Sofern wir eine Rücksendung an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlangen, erstatten wir die Mehrkosten durch die abweichende Adresse für die jeweils günstigste Versandart.

(4) Liegt ein Mangel vor, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist entweder eine Nachbesserung vorzunehmen oder eine mangelfreie Ersatzlieferung zu leisten. Erst wenn diese Nacherfüllung fehlgeschlagen ist – etwa durch Unmöglichkeit, unzumutbare Verzögerung oder Verweigerung – ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. 

(5) Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich unsere eigenen Angaben sowie die Produktbeschreibung im Angebot entsprechend § 5 dieser AGB.

(6) Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. 

(7) Im Falle einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung tragen wir keine zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, dass die Ware nach Ablieferung an einen anderen Ort als die vereinbarte Lieferadresse verbracht wurde, sofern diese Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

(8) Beruht der Mangel auf einem Verschulden unsererseits, kann der Kunde unter den Voraussetzungen des § 15 dieser AGB Schadensersatz verlangen. 

(9) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung den Liefergegenstand verändert oder durch Dritte verändern lässt und dadurch die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In diesem Fall trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten der Nachbesserung.

 

§ 14 Gewährleistungsfrist

(1) Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(2) Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht: 

  • für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen,
  • für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
  • wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,
  • bei Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen gemäß §(445a, 445b BGB.

 

§ 15 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung von Verkehrstechnik365 auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf das nachfolgend geregelte Maß beschränkt:

  1. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nicht, es sei denn, es handelt sich um die 
    Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte „Kardinalpflichten“). 
  2. In Fällen, in denen wir gemäß Abs. 2 dem Grunde nach haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt,

a. die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Pflichtverletzung voraus sehen konnten, oder 

b. die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vorhersehbar gewesen wären.

c. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden (z.(B. entgangener Gewinn, Baustellenstillstand) sind nur ersatzfähig, wenn sie bei vertragsgemäßer Verwendung typischerweise zu erwarten waren.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Die genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei:

  1. vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
  2. garantierten Beschaffenheitsmerkmalen,
  3. arglistig verschwiegenen Mängeln,
  4. Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache, 
  5. Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, oder
  6. Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder ähnlichen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.

 

§ 16 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Bestellung Eigentum von Verkehrstechnik365. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die Ware unzulässig. 

(2) Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für Verkehrstechnik365, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen Gegenständen – die uns nicht gehören – entsteht ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) unserer Ware zum Gesamtwert der neuen Sache. 

(3) Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir uns bereits jetzt einig, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.

(4) Der Weiterverkauf der Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang ist dem Kunden gestattet. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsbetrags an Verkehrstechnik365 ab – auch anteilig bei Verarbeitung oder Einbau. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

(5) Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Insolvenz behalten wir uns das Recht vor, die Einziehung selbst vorzunehmen und die Abnehmer über die Abtretung zu informieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen und die betroffenen Schuldner zu erteilen und alle zur Geltendmachung notwendigen Unterlagen bereitzustellen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit branchenüblicher Sorgfalt unentgeltlich für Verkehrstechnik365 zu verwahren, sie pfleglich zu behandeln, und gegen übliche Risiken wie Feuer, Diebstahl und Wasser zu versichern. Etwaige Ansprüche gegen Versicherer oder Dritte tritt der Kunde hiermit in Höhe des offenen Warenwertes an Verkehrstechnik365 ab. Wir nehmen die Abtretung an.

(7) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10(%, ist Verkehrstechnik365 auf Verlangen des Kunden zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

(8) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur insoweit ausüben, als es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(9) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

 

§ 17 Vertragliche Schlussklauseln 

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag und allen damit zusammenhängen den Dienst- und Erbringungsleistungen zwischen Verkehrstechnik365 und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Ver kehrstechnik365 ist jedoch berechtigt, stattdessen auch am Sitz des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des zugrundeliegenden Vertrags mit dem Kunden oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung gelten zunächst die gesetzlichen Vorschriften, sofern solche bestehen. Die Parteien verpflichten sich jedoch, über eine neue, die unwirksame Regelung ersetzende Regelung zu verhandeln, welche dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Regelung möglichst nahekommt.